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Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder dem Brandschutzkonzept.
Generell können Sie davon ausgehen, dass Gebäude oder bauliche Anlagen, die gesetzlich als Sonderbauten eingestuft werden, eine Brandschutzordnung erfordern.
So etwa Arbeitsstätten, große Industriebauten, Veranstaltungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten, bauliche Anlagen und Räume, in denen mit erhöhter Brandgefahr oder Explosionsgefahr gerechnet werden muss u.a.m.
Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung der Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzsachverständigen abhängig.